Die Ehren- und Altersabteilung



Die Ehren- und Altersabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren wurden durch das 1971 verabschiedete Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz offiziell ins Leben gerufen und in den Orts- und Vereinssatzungen verankert.
Der Ehren- und Altersabteilung gehören in erster Linie ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilungen an. Nach der derzeitigen Gesetzeslage darf ein Mitglied der Einsatzabteilung seinen aktiven Dienst im Brandschutz nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ausüben. Nach Überschreitung dieser Altersgrenze wird er in die Ehren- und Altersabteilung übernommen. Ebenso können Mitglieder der Einsatzabteilung, die aus Gesundheitsgründen keinen Dienst in der Einsatzabteilung ausüben können, in die Ehren- und Alterabteilung übernommen werden.